HAUSORDNUNG

LET’S HAVE FUN

 Mit Betreten der Anlage erkennt jeder Mieter, Mitspieler und Besucher diese Hausordnung und die damit verbundenen Verhaltensregeln an.

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Andere nicht geschädigt, gefährdet, belästigt oder beleidigt werden.

Betreten und Verweilen auf dem Gelände ist nur während der Öffnungszeiten gestattet

Den Anweisungen des Betreibers ist Folge zu leisten. Die Nutzung der Beachvolleyballcourts erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Reservierungscounter.

Ein- und mehrspurige Fortbewegungsmittel sind auf den dazu vorgesehenen Flächen abzustellen und nach Geschäftsschluss zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung kann eine kostenpflichtige Umsetzung erfolgen.

Für das Wechseln der Kleidung sind die vorhandenen Umkleideräume zu benutzen. Der Zutritt zu den Umkleideräumen ist nur Mietern und Mitspielern gestattet.

Ein Beachvolleyballfeld darf von max. 12 Spielern benutzt werden und sind nach Spielende abzuziehen, sauber zu verlassen und spielbereit zu übergeben. Die Spielzeit beinhaltet die Pflegearbeiten. Die Courts sind schonend und pfleglich zu behandeln. Mieter, Mitspieler und Besucher haften für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Anlage und der Einrichtungsgegenstände. Auf einem Beachvolleyballfeld dürfen keine externen Trainer ein Beachvolleyball-Training gegen Entgeld anbieten. Eine Ausnahme ist, wenn eine private Trainingsgruppe eine Saisonkarte hat und zu diesen Terminen sich einen externen Trainer dazu holt.

Das Verzehren mitgebrachten von Speisen und alkoholischen Getränken ist auf dem Gelände ist nicht gestattet.

Die Anlage ist sauber zu halten. Für Müll und Zigarettenstummel stehen Sammelbehälter bereit, und sind nicht in den Sand zu werfen. Fundsachen sind am Counter abzugeben. Geräte und Einrichtungen dürfen nur Ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.

Es gilt ein absolutes Rauchverbot im gesamten Indoor-Bereich sowie auf den Outdoor-Courts. Alkohol ist in Maßen zu genießen. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht gestattet.

Informationen, Dekorationen, Plakate, Werbung, Ankündigungen, Flyer o.ä. dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung vom Betreiber ausgelegt, aufgehängt oder sonst präsentiert werden. Das gewerbsmäßige Filmen, Fotographien und die Nutzung der Aufnahmen bedarf der Genehmigung des Betreibers. Erteilte Genehmigungen sind widerruflich. Musikalische Darbietungen in jeglicher Form sind zu unterlassen.

Tiere sind aus hygienischen Gründen im Indoor-Bereich und auf den Sandflächen nicht erlaubt.

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt für entstandene Schäden keine Haftung. Davon ausgenommen sind Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei widerrechtlichem Verhalten kann ein Hausverbot verhängt und die Kosten für die Behebung evtl. Verunreinigungen oder Schäden in Rechnung gestellt werden.